Völter Rechtsanwälte

Familienrecht

Im Zentrum des Familienrechts stehen oftmals wirtschaftliche, existenzielle Fragen, für die eine höchstpersönliche und individuelle Lösung gefunden werden muss.

Es ist uns wichtig, daß Sie frühzeitig wissen, wo Sie stehen und welche Möglichkeiten Sie haben. Eine zeitnahe Beratung ist sinnvoll und trägt dazu bei, die Trennungs- und Scheidungsfolgen von Anfang an und die von Ihnen gewünschte Bahn zu lenken. Die Chancen auf eine einvernehmliche Regelung werden dadurch erhöht.

Wir setzen Ihre Interessen durch. Wir bemühen uns zunächst um eine frühzeitige, außergerichtliche und möglichst umfassende Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen. Das schont Ihre Nerven und spart Geld. Sollte Ihr Partner oder Ihre Partnerin hierzu nicht bereit sein, führen wir für Sie eine zeitnahe gerichtliche Klärung herbei und vertreten Ihre Interessen dabei stets zielgerichtet und mit gebotener Konsequenz und Härte.

Unsere anwaltliche Beratung vor der Eheschließung oder der Begründung einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft soll zur Konfliktvermeidung beitragen. Dies nach Möglichkeit durch eine vertragliche und interessengerechte Regelung der möglichen Trennungsfolgen durch einen Ehevertrag oder einen Partnerschaftsvertrag.

Steht eine Trennung im Raum oder ist bereits vollzogen, verschaffen wir uns zunächst gemeinsam einen Überblick über Ihre Ausgangssituation. Wie sind die beiderseitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, wer will in der Ehewohnung bleiben, wo sollen die Kinder leben, was muss sofort geregelt werden? Auf der Grundlage Ihrer persönlichen Verhältnisse erläutern wir Ihnen die Trennungsfolgen und regeln diese individuell für Sie. Wir entwickeln in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihnen den angemessenen Lösungsweg für Ihre persönliche Situation. Die wesentlichen Trennungsfolgen sind:

  • Ehegattentrennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht

Wir klären mit Ihnen, ob eine Scheidung für Sie sinnvoll ist und welche Scheidungsfolgen eintreten und zu regeln sind. Dazu gehören vor allem:

  • Nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich

Ist gemeinsames Vermögen vorhanden, so beraten und vertreten wir Sie bei der Vermögensauseinandersetzung. Ihr Vermögen soll Ihnen erhalten bleiben.

Zahlreiche weitere Themenbereiche existieren- fragen Sie uns!

Wichtig

  • Melden Sie sich zeitnah bei uns, um von Anfang an optimale Unterstützung zu finden.
  • Eine unkomplizierte und zügige außergerichtliche Einigung zu Ihren Gunsten ist auch in unserem Interesse.
  • Wir vertreten Sie vor Gericht mit der gebotenen Konsequenz und Härte.
  • Kommen Sie auf uns zu, wann immer Sie Fragen haben!